das
Veterinäramt bittet um Mithilfe bei der Tierseuchenbekämpfung
Tollwutmonitoring
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Dr. Isabel Boecker-Kessel Veterinäramt |
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Dr.
Isabel Boecker-Kessel
Februar
2010
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Dr. Isabel Boecker-Kessel Veterinäramt |
Wildschadensregulierung stellt
Jagdgenossenschaften und Jagdpächter immer wieder vor Fragen.
Wie das richtige Prozedere ablaufen soll
erläutert Dr. Volker Wolfram in der Pirsch Ausgabe 12/09 und ist
mit nachstehender PDF-Datei abzurufen.
150
geschulte BJV-Wildschadensberater „Landwirtschaft“
Inzwischen
wurden bereits 150 BJV-Wildschadensberater für die Hilfestellung
bei Wildschäden in der Landwirtschaft vom Bayerischen Jagdverband
geschult. Ab sofort stehen sie den BJV-Mitgliedern mit Rat und Tat
zur Seite. Die Referenten der Schulung waren Dr. Paul Leonhardt,
leitender Ministerialrat a.D. und ehemaliger Leiter der Obersten
Jagdbehörde, Dr. Josef Bauer, leitender Landwirtschaftsdirektor a.D.
und Wildschadensschätzer sowie Ulrich Hins vom Bayerischen
Bauernverband.
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Die
in der Anlage beigefügten Adressen der BJV-Wildschadensberater
„Landwirtschaft“ finden Sie auch auf der Homepage des
Bayerischen Jagdverbands unter http://www.jagd-bayern.eu/fileadmin/_Allgemein/_Dokumente/Wildschadensberater.pdf
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Aufgrund der positiven
Resonanz und weiterer Anfragen werden wir im Herbst eine weitere
Schulung für BJV-Wildschadensberater „Landwirtschaft“ anbieten.
Bei Interesse können Sie geeignete Personen aus Ihrer
Kreisgruppe/Ihrem Jägerverein an Frau Weimann, Fax: 089 – 990 234
35 oder Email: anita.weimann@jagd-bayern.de
schriftlich melden.
Unterstützen Sie die
Diplomarbeit zum Wildtierschutz bei der Grünlandmahd!
In der Anlage ist eine Umfrage zum
Wildtierschutz bei der Grünlandmahd beigefügt,
deren Ergebnisse in einer
Diplomarbeit ausgewertet werden. Ziel ist es, für die
Zukunft eine sichere und
anwenderfreundliche Lösung für die Wildrettung zu erarbeiten
Den Fragebogen sowie nähere
Informationen finden Sie anliegend.
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In der Aktion
"Flächenbrand in Bayern" bzw. Wald vor Wild
in Verbindung mit der Fortschreibung des Forstlichen Gutachtens des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind in verschiedenen Tagungen in den einzelnen Regierungsbezirken in Bayern zusammen mit dem Bayerischen Staatsminister für ELF Helmut Brunner und verschiedenen Herren des ELF- Ministeriums so auch am 7.9.2010 in Schweinfurt für Unterfranken enorme Fortschritte erzielt worden.
Lesen Sie hierzu den Brief des Bayerischen Staatsministers Helmut Brunner an den Vizepräsidenten des Bayerischen Jagdverbandes Enno Piening als
Verbiss-Schäden an Waldbäumen
Nicht immer war es das
Reh!!
Lesen Sie hierzu den Revierkurier des LJV als PDF-Datei Seite
4+5
Dateien/Revierkurier 2 2010.pdf
Nicht immer war es das Schwarzwild!!
Mittlerweilen
ist der Biber bei uns, hauptsächlich in Gewässernähe heimisch
geworden und kann imense Schäden im Maisanbau verursachen!!
Lesen Sie hierzu den illustrierten Bericht als PDF-Datei
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Das neue Waffenrecht
ist in Kraft getreten
Grundrecht wurde dadurch eingeschränkt!
Die Rechtslage heute:
auszugsweises Zitat FWR Veröffentlichung in Heft 1/2011
Zunächst lässt sich erfreulicherweise feststellen:
Für den Jäger ändert sich auch nach 2009 grundsätzlich nichts. Wie bisher weist der Jäger sein Bedürfnis zum Waffenbesitz allein durch das Lösen eines
Jahresjagdscheins nach. Inhaber eines Jahresjagdscheines werden komplett von einer Bedürfnisprüfung freigestellt, und zwar sowohl im Hinblick auf das spezielle waffen- und munitionsbezogene Bedürfnis als auch auf das allgemeine Bedürfnis nach § 4 Absatz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 für Langwaffen (ohne Mengenbegrenzung) und zwei Kurzwaffen, die Jagdwaffen sind (also nach dem BJagdG nicht verboten sind). Eine derartige Bedürfnisprüfung wird deshalb ausgeschlossen, weil deren positives Ergebnis durch die Inhaberschaft eines Jahresjagdscheines als fingiert (also unwiderlegbar vermutet) gilt. Dies geht klar aus den Bundestagsdrucksachen 16/8886, Seite 111, und 14/9432 hervor, auch wenn einige Behörden neuerdings hier Höchstmengenbegrenzungen willkürlich festlegen möchten.
Die vielleicht ebenfalls bekannte Entscheidung des VG Karlsruhe, nach der das dauerhafte Nichtlösen eines Jagdscheins zum Wegfall des Bedürfnisses und damit zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann
(Az.- 11 K 4350/07, Jagdrechtliche Entscheidungen Bd. XV, Kap. XVII, Nr. 172), stammt vom 5. August.2008 und hat mit der aktuellen Änderung nichts zu tun. Jeder Jäger ist nach dieser Entscheidung jedoch gut beraten, seinen Jagdschein regelmäßig und rechtzeitig zu lösen.
eigener
Zusatz:
Zu
dieser Rechtslage existiert auch ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.5.2007 Az. 6 C 24/06,
wonach bei Nichtverlängerung des Jagdscheines das waffenrechtliche
Bedürfnis zum Waffenbesitz wegfällt. Damit ist/sind die vorhandene(n)
Waffe(n) einem Berechtigten (z.B. an einen Inhaber eines gültigen
Jagdscheines oder einem Waffenhändler) zu übertragen.
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Mit
Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das geänderte Waffengesetz
am 25.Juli 2009 in Kraft getreten. Jäger und Sportschützen betrifft vor
allem der Paragraf 36 Waffengesetz „Aufbewahrung von Waffen oder
Munition"
Absatz 3.
Auf
Verlangen der zuständigen Behörde müssen Waffenbesitzer die
sichere Aufbewahrung nachweisen. Hat die Behörde begründete
Zweifel, kann sie den Zutritt zum Ort der Aufbewahrung verlangen.
Wohnräume dürfen allerdings gegen den Willen des Inhabers nur zur
Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit
betreten werden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.
Ebenfalls in Paragraf 36
steht, dass das Bundesinnenministerium
dazu ermächtigt wurde, eine Rechtsverordnung zu
erlassen, die Anforderungen an Sicherungssysteme für Waffen und
deren Aufbewahrung festlegt. Wann die Verordnung fertig sein wird,
ist derzeit nicht absehbar.
In Paragraf
43a ist das nationale Waffenregister festgeschrieben, das bis zum
31. Dezember 2012 stehen soll.
Weitere
aktuelle Informationen über die Waffenrechtsänderungen können Sie
nachlesen auf der Webseite des FORUM Waffenrecht unter www.fwr.de
Die Ergebnisse in Stichpunkten:
Der Jagdpächter als Lebensmittelunternehmer
Informationen unter nachstehendem LINK
eu-hygieneverordnung-stellt-jagdpächter vor neue Herausforderungen.html